Immobilie provisionsfrei verkaufen in Südtirol
AVESTRA Immobilien hilft Ihnen, Ihre Immobilie in Südtirol ohne Maklerprovision zu verkaufen. Sparen Sie tausende Euro und erzielen Sie das Beste aus Ihrem Verkauf.
- Provisionsfreier Verkauf
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Als Immobilienmakler in Bozen und ganz Südtirol begleiten wir Sie beim Kauf Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Ihrer Villa – von der ersten Besichtigung bis zum Notartermin. In unserem Angebot finden Sie Neubauwohnungen und Penthäuser ebenso wie Bauernhöfe, Gewerbeflächen, Grundstücke sowie Garagen und Stellplätze.
Verkäufer verkaufen bei AVESTRA provisionsfrei zum Fixpreis – Kaufinteressenten profitieren davon, dass wir jede Immobilie persönlich kennen und ehrlich beraten.
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Immobilien-Wissen für Südtirol
Von der Kaufabwicklung über Steuern bis zu konventionierten Wohnungen und geschlossenen Höfen: 58 Fragen und Antworten in unserer Wissensdatenbank.
Der Kauf läuft in drei Schritten ab. Zuerst gibt der Interessent ein schriftliches, meist unwiderrufliches Kaufangebot (proposta di acquisto) ab. Nimmt der Verkäufer schriftlich an, folgt in der Regel der Vorvertrag (compromesso/contratto preliminare), in dem sich beide Parteien verbindlich zum späteren Abschluss verpflichten. Den Abschluss bildet der notarielle Kaufvertrag (rogito), mit dem das Eigentum übertragen wird. In Südtirol wird der Eigentumsübergang erst mit der Eintragung ins Grundbuch rechtswirksam.
Zu den wichtigsten Nebenkosten zählen: Registersteuer (oder MwSt bei Neubau), Hypothekar- und Katastersteuer, Notarkosten sowie – falls eine Agentur eingeschaltet ist – die Maklerprovision. Beim Kauf von einer Privatperson fällt Registersteuer an (2 % Erstwohnung, 9 % Zweitwohnung) plus je 100 € Hypothekar- und Katastergebühr. Insgesamt sollten Käufer je nach Fall grob mit rund 7–15 % des Kaufpreises an Nebenkosten kalkulieren. (Stand 2026)
Konventionierte Wohnungen (Wohnungen für Ansässige) unterliegen einer Landesbindung nach dem Landesgesetz „Raum und Landschaft" (LG 9/2018, Art. 39) bzw. dem älteren Art. 79 LG 13/1997. Kaufen kann eine solche Wohnung grundsätzlich jeder – bewohnen dürfen sie aber nur berechtigte Personen, die die Voraussetzungen erfüllen (u. a. mindestens 5 Jahre Wohnsitz oder Arbeit in Südtirol). Die Bindung ist im Grundbuch angemerkt und heute in der Regel unbefristet. Konventionierte Wohnungen sind dadurch im Schnitt günstiger als frei verfügbare.
Die „prima casa"-Begünstigung senkt die Registersteuer von 9 % auf 2 % (bzw. die MwSt von 10 % auf 4 %). Voraussetzungen: Die Wohnung darf keine Luxuskategorie (A/1, A/8, A/9) sein; der Käufer muss seinen Wohnsitz in der Gemeinde der Immobilie haben oder ihn innerhalb von 18 Monaten dorthin verlegen; und er darf im selben Gemeindegebiet keine andere Wohnung besitzen. Zudem darf man landesweit keine weitere mit „prima casa" gekaufte Wohnung besitzen – oder man muss die alte innerhalb von 2 Jahren (seit 2025; zuvor 1 Jahr) verkaufen. (Stand 2026)
Ja, uneingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger der EU sowie der EWR-/EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) und Staatenlose mit über drei Jahren Aufenthalt in Italien sind italienischen Staatsbürgern gleichgestellt und können ohne besondere Beschränkungen kaufen. Erforderlich sind ein gültiges Ausweisdokument und eine italienische Steuernummer (codice fiscale).
Anders als klassische Agenturen, die eine prozentuale Provision (in Südtirol ortsüblich 2 % pro Partei zzgl. MwSt) verlangen, verkaufen wir Ihre Immobilie provisionsfrei zu einem transparenten Festpreis. Sie erhalten dennoch den vollen professionellen Service: Bewertung, hochwertiges Marketing und Fotos, Anzeigenschaltung, Interessentenmanagement, Verhandlung und Vorbereitung des Notartermins – alles aus einer Hand. So behalten Verkäufer einen deutlich größeren Teil des Verkaufserlöses.
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