Laufende Kosten & Steuern nach dem Kauf
IMU auf Erst- und Zweitwohnung, Müllgebühr, Kondominiumsspesen und die Besteuerung von Mieteinnahmen.
4 Fragen
7. Laufende Kosten & Steuern nach dem Kauf
Muss ich auf meine Erstwohnung IMU zahlen?
Nein, die Erstwohnung (Hauptwohnsitz) ist grundsätzlich von der Gemeindeimmobiliensteuer IMU befreit – Voraussetzung sind meldeamtlicher Wohnsitz und tatsächlicher gewöhnlicher Aufenthalt. Eine Ausnahme gilt für Luxuswohnungen (Kategorien A/1, A/8, A/9): Sie zahlen IMU zum begünstigten Satz mit einem Freibetrag von 200 €. Auch je eine Zubehöreinheit der Kategorien C/2, C/6 und C/7 ist mitbefreit. (Stand 2026)
Wie viel IMU zahle ich auf eine Zweitwohnung?
Auf Zweitwohnungen ist immer IMU zu zahlen. Der Satz wird von der Gemeinde festgelegt und liegt üblicherweise zwischen etwa 8,6 ‰ und 10,6 ‰ (bis maximal 10,6 ‰). Bemessungsgrundlage ist der Katasterertrag, aufgewertet um 5 % und multipliziert mit 160 (für Wohnungen). Die Zahlung erfolgt mit dem Formular F24 in zwei Raten (Akonto 16. Juni, Saldo 16. Dezember). Prüfen Sie stets die genaue Hebesatz-Regelung Ihrer Gemeinde. (Stand 2026)
Welche weiteren laufenden Kosten gibt es?
Zu den laufenden Kosten zählen die Müllgebühr (TARI), die von der Gemeinde erhoben wird und sich nach Fläche und Personenzahl richtet, sowie bei Eigentumswohnungen die Kondominiumsspesen (Verwaltung, Reinigung, Instandhaltung der Gemeinschaftsteile, ggf. Heizung). Hinzu kommen Versorgungskosten (Strom, Wasser, Heizung) und Versicherungen. Beim Wohnungskauf lohnt es sich, die Höhe der Kondominiumsspesen und etwaige beschlossene außerordentliche Arbeiten vorab zu erfragen.
Wie werden Mieteinnahmen besteuert (cedolare secca)?
Mieteinnahmen können über die reguläre Einkommensteuer (IRPEF) oder über die Ersatzsteuer cedolare secca besteuert werden. Die cedolare secca ersetzt IRPEF, Zusatzsteuern sowie Register- und Stempelsteuer auf den Vertrag. Die Sätze 2026 betragen 21 % bei freiem Mietzins (4+4) und 10 % bei konventioniertem Mietzins (canone concordato). Bei Kurzzeitvermietung gelten Sonderregeln (siehe Vermieten-Block).
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Haftungsausschluss
Dieses FAQ dient ausschließlich der allgemeinen Information und gibt den Stand 2026 wieder. Steuersätze, Fristen und gesetzliche Regelungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Die Angaben ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Notarberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Notar, Steuerberater (commercialista), Rechtsanwalt oder die zuständigen Ämter (u. a. Autonome Provinz Bozen/Südtirol, Agenzia delle Entrate, Handelskammer Bozen, Notariatskammer Bozen). AVESTRA Immobilien übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.
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