Energieausweis & Zustand der Immobilie
Energieausweis, KlimaHaus, Konformität, Bewohnbarkeit und die Dokumentenprüfung vor dem Kauf.
5 Fragen
6. Energieausweis & Zustand der Immobilie
Was ist der Energieausweis (APE) und ist er beim Verkauf Pflicht?
Der Energieausweis (attestato di prestazione energetica, APE) bescheinigt die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht; er muss vor Vertragsabschluss ausgehändigt und dem Vertrag beigelegt werden. Bereits in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen muss die Energieklasse angegeben werden. Der Ausweis gilt 10 Jahre. Fehlt er beim Verkauf, drohen Verwaltungsstrafen von nicht unter 3.000 € und nicht über 18.000 € (bei Vermietung 300–1.800 €), gemäß D.L. 63/2013, umgewandelt durch das Gesetz 90/2013.
Was ist die KlimaHaus-Zertifizierung und wie hängt sie mit dem APE zusammen?
Südtirol hat mit dem KlimaHaus-Standard eine eigene, von der Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus ausgestellte Zertifizierung, die die Energieeffizienz eines Gebäudes bescheinigt. Die Klassen reichen von KlimaHaus Gold (bester Wert) über A und B bis C sowie D–G für weniger effiziente Gebäude. Seit 1. Jänner 2017 müssen Neubauten von Wohngebäuden mindestens dem Standard KlimaHaus A entsprechen. Für einzelne bestehende Wohnungen kann alternativ ein vereinfachter Energieausweis (APE) durch einen befähigten Techniker erstellt werden.
Urbanistische Konformität bedeutet, dass der tatsächliche Zustand der Immobilie mit den erteilten Baukonzessionen/Genehmigungen übereinstimmt; katastrale Konformität, dass er mit den im Kataster hinterlegten Plänen (planimetria) übereinstimmt. Beide sind für einen gültigen Kaufvertrag zwingend – ohne sie kann der Notar nicht beurkunden bzw. der Vertrag ist nichtig. Etwaige Abweichungen (z. B. versetzte Wände) müssen vor dem Verkauf saniert werden.
Was ist die Bewohnbarkeitserklärung (agibilità)?
Die agibilità (früher „abitabilità", Bewohnbarkeit) bescheinigt, dass die Immobilie die Voraussetzungen an Sicherheit, Hygiene, Gesundheit und Energieeinsparung erfüllt. Beim Verkauf muss der Verkäufer sie beibringen; fehlt sie, kann der Käufer den Vertrag anfechten oder Schadenersatz verlangen. Lassen Sie sich die agibilità daher vor dem Kauf vorlegen.
Welche Dokumente sollte ich vor dem Kauf prüfen (lassen)?
Vor dem Kauf sollten Sie prüfen (lassen): aktueller Grundbuchauszug (Eigentum, Belastungen, Bindungen wie Konventionierung), Katasterauszug und -plan, Baukonzessionen und Bewohnbarkeitserklärung, urbanistische und katastrale Konformität, Energieausweis (APE/KlimaHaus) sowie – bei Wohnungen – die Kondominiumsordnung und offene Spesen. AVESTRA nutzt hierfür ein KI-gestütztes, zweisprachiges Vertrags- und Dokumentenmanagement.
Zurück zur Wissensdatenbank
Kostenlose Bewertung
Kontakt aufnehmen
Haftungsausschluss
Dieses FAQ dient ausschließlich der allgemeinen Information und gibt den Stand 2026 wieder. Steuersätze, Fristen und gesetzliche Regelungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Die Angaben ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Notarberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Notar, Steuerberater (commercialista), Rechtsanwalt oder die zuständigen Ämter (u. a. Autonome Provinz Bozen/Südtirol, Agenzia delle Entrate, Handelskammer Bozen, Notariatskammer Bozen). AVESTRA Immobilien übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.
Italiano