Finanzierung
Beleihungsquote, Unterlagen für die Hypothek, Finanzierungsvorbehalt und Förderungen.
4 Fragen
5. Finanzierung
Wie hoch ist die übliche Beleihungsquote (Loan-to-Value)?
Banken finanzieren in der Regel bis zu 80 % des niedrigeren Wertes aus Kaufpreis und Schätzwert (perizia); die restlichen 20 % sind Eigenkapital. Für Nicht-Ansässige mit ausländischem Einkommen liegt die Quote oft niedriger (etwa 50–70 %). Wer erst seit weniger als 5 Jahren in Italien ansässig ist, erhält bei manchen Banken höchstens 70 %. (Stand 2026)
Welche Unterlagen benötige ich für eine Hypothek (mutuo)?
Üblicherweise verlangt die Bank drei Kategorien von Unterlagen: persönliche Dokumente (Ausweis, codice fiscale, Ansässigkeitsnachweis), Einkommensnachweise (Lohnstreifen, Steuererklärung, bei Selbstständigen Bilanzen) und Unterlagen zur Immobilie (Grundbuch- und Katasterauszug, Kaufvorvertrag, Energieausweis). Zwischen Antrag, Prüfung und Schätzung können mehrere Wochen vergehen. Viele Nachweise können durch Eigenerklärungen ersetzt werden.
Kann ich ein Kaufangebot mit Finanzierungsvorbehalt abgeben?
Ja, das ist dringend zu empfehlen. Ein Finanzierungsvorbehalt (clausola sospensiva) macht das Kaufangebot bzw. den Vorvertrag von der Bewilligung der Hypothek abhängig; wird das Darlehen nicht gewährt, können Sie ohne Verlust des Angeldes zurücktreten. Die Klausel sollte präzise formuliert sein (Betrag, Frist, Bank). Sprechen Sie diesen Punkt unbedingt an, bevor Sie ein Angebot unterschreiben.
Gibt es Förderungen für junge Käufer?
Ja. Der staatliche Garantiefonds für die Erstwohnung (Fondo di Garanzia Prima Casa/Consap) wurde mit dem Haushaltsgesetz (L. 207 vom 30.12.2024) bis 31.12.2027 verlängert. Für unter 36-Jährige mit einem ISEE bis 40.000 € übernimmt der Staat eine Garantie von bis zu 80 % der Kapitalquote (Höchstdarlehen 250.000 €), worauf Banken bis zu 100 % finanzieren können; die Immobilie darf keine Luxuskategorie (A/1, A/8, A/9) sein. Zusätzlich bietet das Land Südtirol eigene Wohnbauförderungen; deren Voraussetzungen wurden mit der Wohnreform 2025 angepasst.
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Dieses FAQ dient ausschließlich der allgemeinen Information und gibt den Stand 2026 wieder. Steuersätze, Fristen und gesetzliche Regelungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Die Angaben ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Notarberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Notar, Steuerberater (commercialista), Rechtsanwalt oder die zuständigen Ämter (u. a. Autonome Provinz Bozen/Südtirol, Agenzia delle Entrate, Handelskammer Bozen, Notariatskammer Bozen). AVESTRA Immobilien übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.
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