Unterlagen, Wertermittlung, Spekulationssteuer und der provisionsfreie Verkauf mit AVESTRA.
8. Immobilie verkaufen
Welche Unterlagen brauche ich, um meine Immobilie zu verkaufen?
Für den Verkauf benötigen Sie u. a.: aktuellen Grundbuch- und Katasterauszug samt Katasterplan, die Baukonzessionen/Baugenehmigungen und die Bewohnbarkeitserklärung (agibilità), den Nachweis der urbanistischen und katastralen Konformität, den Energieausweis (APE/KlimaHaus), den Herkunftstitel (voriger Kaufvertrag, Erbschein oder Schenkung) sowie – bei Wohnungen – Kondominiumsordnung und Spesenübersicht. Fehlende oder abweichende Dokumente sollten vor dem Verkauf bereinigt werden.
Wie wird der Wert meiner Immobilie ermittelt?
Der Marktwert ergibt sich aus Lage, Größe, Zustand, Energieklasse, Ausstattung, Stockwerk und Vergleichspreisen ähnlicher Objekte in der Umgebung. Bindungen wie eine Konventionierung, Denkmalschutz oder ein geschlossener Hof beeinflussen den Wert erheblich. AVESTRA erstellt Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Bewertung Ihrer Immobilie als solide Grundlage für die Preisfindung.
Muss ich beim Verkauf Spekulationssteuer (plusvalenza) zahlen?
Ein steuerpflichtiger Mehrwert (plusvalenza) entsteht nur, wenn Sie eine Immobilie, die nicht Ihre Erstwohnung war, innerhalb von 5 Jahren ab Erwerb mit Gewinn verkaufen. Der Gewinn (Differenz zwischen Verkaufs- und Ankaufspreis, abzüglich belegter Kosten) kann mit einer Ersatzsteuer von 26 % (beim Notar) oder über die ordentliche IRPEF besteuert werden. Steuerfrei sind: Verkauf nach mehr als 5 Jahren, Verkauf der Erstwohnung (Hauptwohnsitz für den überwiegenden Zeitraum) sowie geerbte Immobilien. (Stand 2026)
Wie funktioniert das provisionsfreie Verkaufen bei AVESTRA?
Anders als klassische Agenturen, die eine prozentuale Provision (in Südtirol ortsüblich 2 % pro Partei zzgl. MwSt) verlangen, verkaufen wir Ihre Immobilie provisionsfrei zu einem transparenten Festpreis. Sie erhalten dennoch den vollen professionellen Service: Bewertung, hochwertiges Marketing und Fotos, Anzeigenschaltung, Interessentenmanagement, Verhandlung und Vorbereitung des Notartermins – alles aus einer Hand. So behalten Verkäufer einen deutlich größeren Teil des Verkaufserlöses.
Muss ich als Verkäufer einen Energieausweis bereitstellen?
Ja. Der Energieausweis (APE bzw. KlimaHaus-Ausweis) ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben und muss dem Käufer vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Bereits in der Verkaufsanzeige ist die Energieklasse anzugeben. Er wird von einem befähigten Techniker bzw. der KlimaHaus Agentur ausgestellt und gilt 10 Jahre. Fehlt er, drohen Geldstrafen von 3.000 bis 18.000 €.
Was muss ich beim Verkauf einer konventionierten Wohnung oder eines Hofes beachten?
Beim Verkauf einer konventionierten Wohnung bleibt die Bindung für Ansässige bestehen – der Käufer muss sie beachten. Beim Verkauf eines geschlossenen Hofes ist seit 2025 die Zustimmung der Höfekommission nötig, und der Käufer muss landwirtschaftlich tätig und ausgebildet sein. Bei denkmalgeschützten Objekten ist der Verkauf binnen 30 Tagen der Landesabteilung Denkmalpflege zu melden (Vorkaufsrecht). Diese Punkte sollten früh geklärt werden, um den Verkauf nicht zu gefährden.
Haftungsausschluss
Dieses FAQ dient ausschließlich der allgemeinen Information und gibt den Stand 2026 wieder. Steuersätze, Fristen und gesetzliche Regelungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Die Angaben ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Notarberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Notar, Steuerberater (commercialista), Rechtsanwalt oder die zuständigen Ämter (u. a. Autonome Provinz Bozen/Südtirol, Agenzia delle Entrate, Handelskammer Bozen, Notariatskammer Bozen). AVESTRA Immobilien übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.