Konventionierte Wohnung in Südtirol: einfach erklärt
AVESTRA Redaktion · 20. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit · Einfach erklärt
Wer darf eine konventionierte Wohnung kaufen, wer darf einziehen – und wie lange gilt die Bindung? Die wichtigsten Regeln nach der Wohnreform 2025, verständlich zusammengefasst.
Was bedeutet „konventioniert“?
Eine konventionierte Wohnung ist mit einer gesetzlichen Nutzungsbindung belegt: Sie darf nur von berechtigten Personen als ständiger Hauptwohnsitz genutzt werden. Ziel der Regelung ist es, leistbaren Wohnraum für die ansässige Bevölkerung zu sichern. Die Bindung wird verpflichtend im Grundbuch eingetragen und ist dort für jeden vor dem Kauf einsehbar.
Wer darf eine konventionierte Wohnung kaufen?
Kaufen darf grundsätzlich jeder – auch Personen ohne Südtiroler Wohnsitz, Unternehmen oder ausländische Staatsbürger. Die Einschränkung betrifft nicht den Erwerb, sondern die Nutzung der Wohnung.
Wer darf einziehen?
Wer die Wohnung selbst bewohnen möchte, muss zum Zeitpunkt des Einzugs berechtigt sein. Seit der Wohnreform 2025 genügt eine der beiden folgenden Voraussetzungen:
- Meldeamtlicher Wohnsitz in Südtirol seit mindestens fünf Jahren, oder
- ein aufrechter Arbeitsvertrag in Südtirol.
Dabei reicht es, wenn ein Mitglied der Familie diese Voraussetzung erfüllt. Wer selbst nicht berechtigt ist, muss die Wohnung zum gesetzlich geregelten Landesmietzins an berechtigte Personen vermieten.
Was ist verboten?
- Leerstand
- Touristische Kurzzeitvermietung (etwa über Airbnb)
- Nutzung als Zweit- oder Ferienwohnung
Verstöße werden mit Verwaltungsstrafen von 10.000 bis 30.000 Euro geahndet.
Wie lange gilt die Bindung?
Das hängt davon ab, wann und auf welcher Rechtsgrundlage die Bindung entstanden ist:
- Art. 79 LG 13/1997 (alte Regelung): 20 Jahre – danach kann die Bindung erlöschen.
- Art. 39 LG 9/2018 (neue Regelung, ab 2018): unbefristet – die Bindung läuft nicht aus.
- Freiwillig eingegangene Bindung: Löschung nach Entrichtung der Baukostenabgabe möglich.
Prüfen Sie vor jedem Kauf den Grundbuchauszug – nur dort steht verbindlich, welche Bindungsart auf der Wohnung liegt. Bei Interesse an einem unserer Objekte sehen wir uns den Auszug gemeinsam mit Ihnen an.
Kann die Bindung gelöscht werden?
Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen: wenn die Bindung freiwillig – also nicht gesetzlich vorgeschrieben – übernommen wurde, oder wenn die Fläche im Bauleitplan eine Zweckbestimmung erhält, die mit konventioniertem Wohnbau unvereinbar ist. In beiden Fällen braucht es eine Unbedenklichkeitserklärung des Bürgermeisters und die Zahlung der Baukostenabgabe.
Woran erkenne ich eine konventionierte Wohnung?
Am Grundbuchauszug: Dort ist die Bindung eingetragen. Notare, Makler und die Notariatskammer Bozen helfen bei der Prüfung, und die Gemeinden führen ein öffentliches Verzeichnis der konventionierten Wohnungen. In unseren Exposés weisen wir eine bestehende Konventionierung immer transparent aus.
Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage vereinfacht zusammen (Stand: August 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung.
Unsicher, ob ein Objekt konventioniert ist?
Wir prüfen den Grundbuchauszug mit Ihnen und erklären, was die Bindung in Ihrem Fall bedeutet.
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Häufige Fragen
Darf ich als Nicht-Südtiroler eine konventionierte Wohnung kaufen?
Ja. Kaufen darf jeder – entscheidend ist, wer einzieht. Bewohnen dürfen die Wohnung nur berechtigte Personen; andernfalls muss sie zum Landesmietzins an Berechtigte vermietet werden.
Wer gilt seit der Wohnreform 2025 als berechtigt?
Wer seit mindestens fünf Jahren den meldeamtlichen Wohnsitz in Südtirol hat oder über einen aufrechten Arbeitsvertrag in Südtirol verfügt. Es genügt, wenn ein Familienmitglied die Voraussetzung erfüllt.
Darf ich eine konventionierte Wohnung über Airbnb vermieten?
Nein. Touristische Kurzzeitvermietung ist ebenso verboten wie Leerstand und die Nutzung als Zweitwohnung. Es drohen Strafen von 10.000 bis 30.000 Euro.
Wie lange gilt die Konventionierungsbindung?
Nach der alten Regelung (Art. 79 LG 13/1997) 20 Jahre, nach der neuen (Art. 39 LG 9/2018) unbefristet. Maßgeblich ist der Eintrag im Grundbuch.
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