Vollständig sanierte Zweizimmerwohnung in Meran
Wohnung
Preis: 340.000 €
Lage: Schwimmbadstraße 16, Meran, 39012
Eigenschaften
- 1 Schlafzimmer
- 1 Badezimmer
- 53 m²
- Erdgeschoss
- Baujahr: 1974
- Energieklasse: F
- Aufzug
- Balkon
- 1 Garagen
Beschreibung
Diese charmante Zweizimmerwohnung befindet sich in ruhiger Lage in Meran. Die Wohnung wurde im Jahr 2021 vollständig saniert und mit einer modernen, stilvollen Einrichtung ausgestattet. Die Wohnung verfügt über eine Nettofläche von ca. 53 m² und befindet sich im Erdgeschoss eines vierstöckigen Gebäudes. Beim Betreten gelangt man zunächst in den einladenden Eingangsbereich, von dem aus alle Wohnbereiche erreichbar sind. Die Wohnung besteht aus einem Badezimmer, einem gemütlichen Schlafzimmer sowie einer großzügigen Wohnküche. Sowohl das Schlafzimmer als auch die Wohnküche bieten direkten Zugang zu einem Balkon, der zusätzlichen Freiraum und eine angenehme Möglichkeit zum Verweilen bietet. Die Wohnung wird vollständig möbliert verkauft und ist somit ohne zusätzlichen Aufwand bezugsfertig. Für ein angenehmes Raumklima sorgt eine zentrale Gasheizung in Kombination mit einer komfortablen Fußbodenheizung. Ein Keller sowie eine Garage sind bereits im Kaufpreis enthalten und runden das attraktive Angebot ab. Dank der ruhigen Lage und der guten Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel bietet die Wohnung eine gelungene Kombination aus Wohnqualität, Komfort und praktischer Erreichbarkeit.
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Eine häufige Frage aus unserer Wissensdatenbank:
Was ist die Erstwohnungsbegünstigung (prima casa) und welche Voraussetzungen gelten?
Die „prima casa"-Begünstigung senkt die Registersteuer von 9 % auf 2 % (bzw. die MwSt von 10 % auf 4 %). Voraussetzungen: Die Wohnung darf keine Luxuskategorie (A/1, A/8, A/9) sein; der Käufer muss seinen Wohnsitz in der Gemeinde der Immobilie haben oder ihn innerhalb von 18 Monaten dorthin verlegen; und er darf im selben Gemeindegebiet keine andere Wohnung besitzen. Zudem darf man landesweit keine weitere mit „prima casa" gekaufte Wohnung besitzen – oder man muss die alte innerhalb von 2 Jahren (seit 2025; zuvor 1 Jahr) verkaufen. (Stand 2026)
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