Vierzimmerwohnung mit zwei Balkonen und Panoramablick in Bozen
Wohnung
Preis: 510.000 €
Lage: italienallee 32, Bozen, 39100
Eigenschaften
- 3 Schlafzimmer
- 2 Badezimmer
- 102 m²
- 5. Stockwerk
- Baujahr: 1959
- Energieklasse: F
- Aufzug
- Balkon
Beschreibung
In der Italienallee in Bozen befindet sich diese großzügige Vierzimmerwohnung mit einer Nettofläche von ca. 102 m². Sie liegt im 5. Obergeschoss eines gepflegten Wohngebäudes und ist bequem über den Aufzug erreichbar. Die Wohnung zeichnet sich durch ihre gute Belichtung und den schönen Ausblick aus. Sie wird sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag von der Sonne erreicht. Zwei Balkone bieten zusätzlichen Freiraum und eröffnen einen schönen Blick über die Dächer von Bozen bis hin zu den Dolomiten. Die Raumaufteilung ist klar in einen Tages- und einen Nachtbereich gegliedert. Im Tagesbereich befinden sich das Wohnzimmer, die separate Küche, ein Schlafzimmer bzw. Büro sowie ein Tages-WC. Der Nachtbereich umfasst zwei weitere Schlafzimmer und ein Badezimmer. Ein praktischer Abstellraum innerhalb der Wohnung sowie ein Kellerabteil im Untergeschoss bieten zusätzlichen Stauraum. Die Badezimmer und die Elektroanlage wurden 2015 erneuert, 2017 wurden die Heizkörper ausgetauscht. Die Beheizung erfolgt über eine zentrale Gasheizung, die Warmwasserversorgung über einen Boiler. Dank der zentralen Lage sind das Stadtzentrum, öffentliche Verkehrsmittel, Schulen und zahlreiche Einrichtungen des täglichen Bedarfs schnell erreichbar. Die Wohnung ist frei und bietet mit ihrer großzügigen Raumaufteilung, den zwei Balkonen und dem schönen Ausblick eine interessante Möglichkeit für alle, die großzügiges Wohnen in Bozen suchen.
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Eine häufige Frage aus unserer Wissensdatenbank:
Was bedeutet urbanistische und katastrale Konformität?
Urbanistische Konformität bedeutet, dass der tatsächliche Zustand der Immobilie mit den erteilten Baukonzessionen/Genehmigungen übereinstimmt; katastrale Konformität, dass er mit den im Kataster hinterlegten Plänen (planimetria) übereinstimmt. Beide sind für einen gültigen Kaufvertrag zwingend – ohne sie kann der Notar nicht beurkunden bzw. der Vertrag ist nichtig. Etwaige Abweichungen (z. B. versetzte Wände) müssen vor dem Verkauf saniert werden.
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