Vierzimmerwohnung in ruhiger Lage in Meran
Wohnung
Preis: 428.000 €
Lage: Sankt-Vigil-Platz 18, Meran, 39012
Eigenschaften
- 3 Schlafzimmer
- 2 Badezimmer
- 101 m²
- 2. Stockwerk
- Baujahr: 1979
- Aufzug
- Balkon
- 2 Garagen
Beschreibung
Diese Vierzimmerwohnung befindet sich in ruhiger Lage in Meran, im 2. Stock eines sechsstöckigen Wohnhauses. Die Wohnung verfügt über eine Nettofläche von ca. 101 m² sowie eine Handelsfläche von ca. 141 m² und bietet eine durchdachte Raumaufteilung mit viel Potenzial. Der Eingangsbereich führt rechts zu einem separaten WC, während sich geradeaus die Küche befindet. Links vom Eingang öffnet sich der helle und großzügige Wohnbereich, von dem aus eines der drei Schlafzimmer zugänglich ist. Über einen zentralen Flur gelangt man in den weiteren privaten Bereich der Wohnung, wo sich zwei zusätzliche Schlafzimmer, ein Badezimmer sowie eine praktische Abstellkammer befinden. Besonders hervorzuheben sind die zwei Balkone, die für angenehme Lichtverhältnisse und zusätzlichen Wohnkomfort sorgen. Ein Balkon ist sowohl vom Wohnzimmer als auch von einem Schlafzimmer aus zugänglich, während der zweite Balkon von einem weiteren Schlafzimmer sowie direkt von der Küche aus betreten werden kann. Zur Wohnung gehört außerdem ein Kellerabteil, das zusätzlichen Stauraum bietet. Die Beheizung erfolgt zentral über Gas, die Energieklasse ist derzeit in Ausarbeitung. Zwei Garagen können bei Bedarf separat erworben werden, jeweils zum Preis von 25.000 €. Die Wohnung befindet sich in einer ruhigen Wohnlage außerhalb des unmittelbaren Stadtzentrums und bietet damit eine angenehme Wohnqualität in gut angebundener Umgebung.
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Eine häufige Frage aus unserer Wissensdatenbank:
Was ist der Energieausweis (APE) und ist er beim Verkauf Pflicht?
Der Energieausweis (attestato di prestazione energetica, APE) bescheinigt die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht; er muss vor Vertragsabschluss ausgehändigt und dem Vertrag beigelegt werden. Bereits in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen muss die Energieklasse angegeben werden. Der Ausweis gilt 10 Jahre. Fehlt er beim Verkauf, drohen Verwaltungsstrafen von nicht unter 3.000 € und nicht über 18.000 € (bei Vermietung 300–1.800 €), gemäß D.L. 63/2013, umgewandelt durch das Gesetz 90/2013.
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