Immobilie mit zwei Wohnungen und Geschäft
gebaude
Preis: 890.000 €
Lage: Sankt Vigil Straße 60, Bozen
Eigenschaften
- 3 Schlafzimmer
- 2 Badezimmer
- 114 m²
- Baujahr: 1988
- Energieklasse: G
- Balkon
- Terrasse
- Garten
- 2 Stellplätze
- 1 Garagen
Beschreibung
Die Immobilie besteht aus einem Geschäft, einer Einzimmerwohnung und einer Duplexwohnung. Das Geschäft hat eine Größe von 41 m2 und verfügt zudem über ein angrenzendes Magazin, der selben Größe. Im Erdgeschoss, hinter dem Laden befindet sich eine kleine aber feine Einzimmerwohnung, bestehend aus Küche, Schlafgelegenheit und Badezimmer. Darüber erstreckt sich, über zwei Etagen, eine geräumige Duplexwohnung. Der erste Stock bietet eine Küche mit kleinem Balkon, ein Wohnzimmer, sowie ein großes Badezimmer. Hinzu kommt eine Terrasse, auf welchem man beispielsweise entspannt im Freien grillen kann. In der Zweiten Etage befinden sich zwei Schlafzimmer, sowie ein kleineres Badezimmer. Highlight ist die weitläufige Terrasse, mit herrlichen Blick auf die umliegende Landschaft. Des Weiteren verfügt die Immobilie über einen großen Keller im Untergeschoss. Das Haus ist von einem großen Hofraum umgeben und bietet eine überdachte Garage sowie 2 Stellplätze für zusätzlichen Komfort. Mit einer Wohnfläche von 114 m² bietet das Gebäude ausreichend Platz für eine Familie oder auch für Paare, die viel Raum für ihre persönlichen Bedürfnisse benötigen. Insgesamt ist das Gebäude in Bozen eine attraktive Immobilie, die sowohl durch ihre Größe als auch durch ihre Ausstattung überzeugt. Es bietet alle Annehmlichkeiten, die man sich für ein komfortables Wohnen wünscht. Zudem besteht noch die Möglichkeit einer Erweiterung.
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Eine häufige Frage aus unserer Wissensdatenbank:
Was ist die Erstwohnungsbegünstigung (prima casa) und welche Voraussetzungen gelten?
Die „prima casa"-Begünstigung senkt die Registersteuer von 9 % auf 2 % (bzw. die MwSt von 10 % auf 4 %). Voraussetzungen: Die Wohnung darf keine Luxuskategorie (A/1, A/8, A/9) sein; der Käufer muss seinen Wohnsitz in der Gemeinde der Immobilie haben oder ihn innerhalb von 18 Monaten dorthin verlegen; und er darf im selben Gemeindegebiet keine andere Wohnung besitzen. Zudem darf man landesweit keine weitere mit „prima casa" gekaufte Wohnung besitzen – oder man muss die alte innerhalb von 2 Jahren (seit 2025; zuvor 1 Jahr) verkaufen. (Stand 2026)
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