Hotel in Pfelders in bester Lage zu verkaufen
hotel
Preis: 3.700.000 €
Lage: Kirchplatz - Piazza della chiesa, Pfelders, 39013
Eigenschaften
- 30 Badezimmer
- 1345 m²
- Mehrere Stockwerke
- Baujahr: 1962
- Aufzug
- Balkon
- Terrasse
- Garten
- 30 Stellplätze
- 3 Garagen
Beschreibung
Zum Verkauf steht ein gepflegtes und aktuell betriebenes Hotel in Pfelders, nur zwei Gehminuten vom Skilift entfernt. Die Immobilie befindet sich in einem sehr guten Zustand und bietet ideale Voraussetzungen für den sofortigen Weiterbetrieb. Das Haus umfasst insgesamt 27 Gästezimmer, alle ausgestattet mit eigenem Balkon und Badezimmer. Rund die Hälfte der Zimmer wurde in den letzten 1–2 Jahren renoviert und präsentiert sich in modernem, ansprechendem Stil. Für das Wohlbefinden der Gäste stehen ein großzügiger Wellnessbereich sowie mehrere Aufenthaltsräume zur Verfügung. Darüber hinaus bietet das Hotel einen gemütlichen Speisesaal und einen einladenden Barbereich, die zum Verweilen und geselligen Beisammensein einladen. Ergänzend zum Hotelbetrieb befinden sich im Gebäude zwei Wohneinheiten, die flexibel genutzt werden können – etwa als Mitarbeiterwohnungen, Ferienapartments oder für den privaten Gebrauch des Betreibers. Ausreichend Parkplätze für Gäste sind vorhanden, ebenso wie Kellerräume und eine Garage, die zusätzlichen Stauraum und praktische Nutzungsmöglichkeiten bieten. Die Kombination aus hervorragender Lage, laufendem Betrieb und gepflegtem Zustand macht dieses Objekt zu einer äußerst attraktiven Investition im beliebten Tourismusort Pfelders im Passeiertal.
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Eine häufige Frage aus unserer Wissensdatenbank:
Was ist der Energieausweis (APE) und ist er beim Verkauf Pflicht?
Der Energieausweis (attestato di prestazione energetica, APE) bescheinigt die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht; er muss vor Vertragsabschluss ausgehändigt und dem Vertrag beigelegt werden. Bereits in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen muss die Energieklasse angegeben werden. Der Ausweis gilt 10 Jahre. Fehlt er beim Verkauf, drohen Verwaltungsstrafen von nicht unter 3.000 € und nicht über 18.000 € (bei Vermietung 300–1.800 €), gemäß D.L. 63/2013, umgewandelt durch das Gesetz 90/2013.
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